Mehrmals war hier über die sogenannten Artikel-36-Ausschreibungen im Schengener Informationssystem SIS II zu lesen. Die EU-Polizeidatenbank kann dazu genutzt werden, Personen einer verdeckten Beobachtung oder Kontrolle zu unterziehen. Die ausschreibende Polizeidienststelle erhält dann einen Hinweis, wo die Person angetroffen wurde, etwa bei Grenzübertritten oder Verkehrskontrollen. Ziel ist auch die Ausforschung von Mitreisenden, die Behörden erhoffen sich dadurch Hinweise über persönliche Netzwerke.
Die heimlichen Artikel-36-Ausschreibungen haben in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Begründet wird dies mit dem relativ neuen Phänomen „ausländischer Kämpfer“, jedoch war auch schon vor zwei Jahren ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen.
G6-Staaten prominent vertreten
In einer Kleinen Anfrage zur neuen biometrischen EU-Datenbank „Intelligente Grenzen“ hat das Bundesinnenministerium die Zahl nun nach einzelnen EU-Mitgliedstaaten differenziert. Den größten Anteil haben heimliche Ausschreibungen französischer Behörden (44%), es folgen Großbritannien (14,6%), Spanien (12%), Italien (10,1%) und Deutschland (4,6%). Zum Stichtag 30. November 2015 waren insgesamt 59.553 Personen betroffen.
Auffällig ist, dass die meisten Ausschreibungen (Österreich fällt aus der Reihe) von jenen Regierungen vorgenommen werden, die sich in der Gruppe der sogenannten G6 organisieren. Es handelt sich um die sechs einwohnerstärksten EU-Mitgliedstaaten, die sich halbjährlich zu informellen Treffen verabreden. Ziel ist die Einflussnahme auf anstehende EU-Maßnahmen.
Zusammen stellen die Länder rund die Hälfte der EU-Bevölkerung, verfügen also über einen hohen Anteil des Stimmrechts im Rat. Mehrmals wurde auf Ebene der G6 erörtert, wie auch die anderen EU-Mitgliedstaaten zur Ausweitung der Artikel-36-Fahndungen gedrängt werden könnten. An den Treffen nehmen regelmäßig auch das Heimatschutz- und Justizministerium der USA teil.
Bald Verfolgung mittels Fingerabdrücken möglich
Das erneuerte SIS II beinhaltet die Möglichkeit der Speicherung von Fingerabdrücken, es fehlt jedoch die technische Umsetzung dieses SIS-II-AFIS-Systems. Dann könnten Personen auch über hinterlassene Fingerabdrücke gemäß Artikel 36 heimlich getrackt werden. Die EU-Kommission hatte zur Einführung des AFIS ein Studie beauftragt, die im Oktober vorlag.
Außer den Schengen-Mitgliedstaaten und Softwareanbietern für automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssysteme haben mehrere US-Behörden daran mitgewirkt, darunter das Heimatschutzministerium und das FBI. Vermutlich wurden dabei auch entsprechende US-Forschungsprogramme eingebracht. Die US-Regierung plant die verstärkte Implementierung biometrischer Verfahren in ihre Einreisesysteme.
Die gemeinsame Studie kommt zu dem Schluss, dass es sogar möglich sei, den per Artikel 36 Verfolgten beim Grenzübertritt unbemerkt Fingerabdrücke abzunehmen und damit die heimliche Überwachung zu perfektionieren [mehr dazu in der Kommentarspalte].

